Unfallversicherung
Unfallversicherung: Finanzielle Sicherheit bei bleibenden Folgen
Ein Unfall kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern. Die private Unfallversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn dauerhafte Einschränkungen bleiben — rund um die Uhr, weltweit, unabhängig von der Schuldfrage.
Im Detail
Warum die private Unfallversicherung unverzichtbar ist
Die meisten Menschen wissen nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift. In der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen sind Sie gesetzlich nicht geschützt. Und genau dort passieren über 70% aller Unfälle in Deutschland.
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche Einschränkungen verursacht — eine sogenannte Invalidität. Sie zahlt eine einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Unfallrente, die Ihnen hilft, Umbaumaßnahmen zu finanzieren, Verdienstausfälle auszugleichen und Ihre Lebensqualität trotz Einschränkung zu sichern.
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Unfallversicherung unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können. Entscheidend ist allein der Grad der körperlichen Einschränkung — gemessen an der sogenannten Gliedertaxe.
Besonders wichtig: Die Unfallversicherung leistet unabhängig von der Schuldfrage und der Unfallursache. Ob Treppensturz, Skiunfall, Gartenarbeit oder ein Stolperer auf dem Gehweg — der Schutz gilt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, weltweit. Und die Beiträge sind vergleichsweise niedrig, da die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Invalidität statistisch gering ist.

Was Unfallversicherung abdeckt
- Einmalzahlung bei dauerhafter Invalidität
- Monatliche Unfallrente bei schwerer Invalidität
- Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung
- Bergungskosten nach Unfall (z.B. Ski, Wandern)
- Kosmetische Operationen nach Unfallfolgen
- Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen
- Übergangsleistung bei vorübergehender Beeinträchtigung
Typische Situationen
Wann die Unfallversicherung greift
Unfälle passieren im Alltag — und die Folgen können über die körperliche Einschränkung hinaus auch finanziell existenziell werden.
Sturz im Haushalt
Ein Treppensturz kann Knochenbrüche, Kopfverletzungen und bleibende Bewegungseinschränkungen verursachen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Haushaltsunfällen nicht — obwohl sie zu den häufigsten Unfallursachen gehören.
Sportunfall mit Folgen
Kreuzbandriss beim Fußball, Wirbelverletzung beim Skifahren oder Schulterbruch beim Radfahren — Sportunfälle führen häufig zu dauerhaften Einschränkungen und langen Rehabilitationszeiten.
Verkehrsunfall in der Freizeit
Als Fußgänger angefahren, als Radfahrer gestürzt oder als Beifahrer verletzt — Verkehrsunfälle in der Freizeit sind gesetzlich nicht abgedeckt und können schwerwiegende Folgen haben.
Verletzung bei Haus- und Gartenarbeit
Gartenarbeit, Heimwerken, Kochen — Schnittverletzungen, Verbrennungen oder Stürze von der Leiter können bleibende Schäden hinterlassen, die eine dauerhafte Einschränkung bedeuten.
Leistungen & Vorteile
Was die Unfallversicherung konkret leistet
Die Kernleistungen, die im Ernstfall Ihre finanzielle Existenz und Ihre Lebensqualität sichern.
Kapitalleistung bei Invalidität
Je nach Grad der Invalidität erhalten Sie eine einmalige Zahlung — bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und 50% Invalidität sind das 50.000 Euro. Bei hoher Progression deutlich mehr.
Progressive Steigerung der Leistung
Viele Tarife bieten eine Progression von 225-500%. Das bedeutet: Bei schwerer Invalidität vervielfacht sich die Leistung überproportional. Bei 350% Progression und 100.000 Euro Grundsumme erhalten Sie bei Vollinvalidität 350.000 Euro.
Unfallrente ab 50% Invalidität
Bei schweren Unfällen mit dauerhafter Einschränkung ab 50% Invaliditätsgrad zahlt die Versicherung eine monatliche Rente — lebenslang und zusätzlich zur Kapitalleistung.
Sofortleistung nach Unfall
Bereits bei definierten Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bänderrissen oder Krankenhausaufenthalt zahlen viele Tarife eine Sofortleistung — ohne auf die endgültige Invaliditätsfeststellung warten zu müssen.
Weltweiter Schutz rund um die Uhr
Die private Unfallversicherung gilt 24/7 und weltweit — ob im Haushalt, im Urlaub, beim Sport oder auf Reisen. Keine zeitliche oder geografische Einschränkung.
Worauf achten?
Worauf Sie bei der Unfallversicherung achten sollten
Unfallversicherungen unterscheiden sich stark in Grundsumme, Progression, Gliedertaxe und Ausschlüssen. Die Gliedertaxe bestimmt, welcher Invaliditätsgrad bei welcher Verletzung angesetzt wird — und damit die Höhe Ihrer Leistung.
Achten Sie besonders auf eine verbesserte Gliedertaxe, die höhere Invaliditätsgrade ansetzt als der Marktstandard, und auf den Einschluss von Eigenbewegungen und Infektionen.
Unsicher, was Sie brauchen?
Sie müssen das nicht allein herausfinden. Schildern Sie kurz Ihre Situation — Seyfun prüft persönlich, welcher Schutz sinnvoll ist.
Jetzt Erstberatung anfragenHäufige Fragen
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Offene Fragen? Schreiben Sie uns — wir antworten persönlich.
BU und Unfallversicherung ergänzen sich und decken unterschiedliche Risiken ab. Die BU zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können — egal ob durch Unfall oder Krankheit. Die Unfallversicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter körperlicher Einschränkung. Beide haben unterschiedliche Auslöser, Leistungen und Zielgruppen.
Progression erhöht die Leistung bei schwerer Invalidität überproportional. Bei 225% Progression und 100.000 Euro Grundsumme erhalten Sie bei Vollinvalidität 225.000 Euro statt 100.000 Euro. Je höher die Progression, desto mehr erhalten Sie bei schweren Unfällen — bei leichter Invalidität bleibt die Leistung gleich.
Kinder können separat oder im Familientarif mitversichert werden. Kinderunfallversicherungen sind in der Regel besonders günstig und bieten speziellen Schutz für typische Kinderunfälle wie Stürze auf dem Spielplatz oder Sportunfälle in der Schule.
Ja. Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig von der Schuldfrage — das ist einer ihrer wichtigsten Vorteile. Ausgeschlossen sind in der Regel nur Unfälle unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie vorsätzliche Selbstverletzung.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angesetzt wird. Zum Beispiel: Verlust eines Daumens = 20% Invalidität, Verlust eines Beins = 70%. Eine verbesserte Gliedertaxe setzt höhere Werte an und ist für Sie als Versicherungsnehmer vorteilhafter.